BWNpro Handbuch
Auftragsverarbeitung (AVV)
Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO
Warum ein solcher Vertrag nötig ist
Wenn Sie BWNpro einsetzen, verarbeiten wir in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten — etwa Daten Ihrer Mitarbeiter, Ihrer Gäste und aus der Zutrittskontrolle.
Datenschutzrechtlich sind Sie der Verantwortliche, wir sind der Auftragsverarbeiter. Für diese Konstellation verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag zwischen beiden Seiten — den Vertrag über Auftragsverarbeitung, kurz AVV. Ohne ihn dürfen wir die Daten nicht für Sie verarbeiten; das Fehlen ist für Sie als Verantwortlichen bußgeldbewehrt.
Was darin geregelt wird
- welche Daten wir für Sie verarbeiten, zu welchem Zweck und wie lange
- dass wir ausschließlich nach Ihren Weisungen handeln
- welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen wir treffen (Art. 32 DSGVO)
- welche Dienstleister wir einsetzen und wo die Daten liegen
- wie wir Sie unterstützen, wenn eine betroffene Person Auskunft oder Löschung verlangt
- was nach Vertragsende mit den Daten geschieht
So erhalten Sie den Vertrag
Fordern Sie ihn formlos per E-Mail an datenschutz@bwn-pro.de an.
Bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Firmierung und Anschrift an — beides gehört als Vertragspartei in das Dokument und lässt sich nachträglich nur mit erneuter Unterschrift ändern.
Was der Vertrag nicht abdeckt
Der AVV regelt die Verarbeitung durch uns. Ihre eigenen Pflichten als Verantwortlicher bleiben davon unberührt:
- Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
- Ihre Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern und Gästen (Art. 13, 14 DSGVO)
- Ihre eigenen Festlegungen zu Zugriffsrechten, Aufbewahrung und Löschung
Dasselbe gilt fachlich für die GoBD-Verfahrensdokumentation: Auch sie beschreibt das Produkt und ersetzt Ihre eigenen organisatorischen Festlegungen nicht.